Gewaltformen – und was man tun kann*

*Im Folgenden ist von „Täter“ die Rede, zudem werden ausschließlich Frauen angesprochen, die Opfer von Gewalt wurden oder aktuell sind. Selbstverständlich gibt es auch weibliche Täterinnen und männliche Opfer. Statistisch gesehen ist dies aber eher selten. Über 80% der Gewalttaten werden von Männern begangen, ca. jede dritte Frau wurde in ihrem Leben schon einmal Opfer von Gewalt. Wenn Sie als Mann von Gewalt betroffen sind, können Sie sich gerne bei uns melden und wir leiten Sie an fachkundige Stellen weiter.

Frauenberatungsstelle Gütersloh, Beratung

Niemand hat das Recht, Sie gegen Ihren Willen anzufassen oder zu küssen, Sie zu Sex zu zwingen oder Sie unter Druck zu setzen. Auch Ihr Partner hat nicht das Recht dazu. Das nennt sich sexuelle Gewalt. Man kann auch von sexualisierter Gewalt sprechen, um deutlich zu machen, dass es sich um eine Gewaltform und nicht um Sexualität handelt. Es umfasst jede sexuelle Handlung, die gegen Ihren Willen durchgeführt wird oder der Sie aufgrund körperlicher, geistiger, seelischer und psychischer Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Dazu gehört auch unfreiwillige Prostitution, Zwingen zum Anschauen von oder Mitwirken in pornographischen Handlungen in Fotografie, Film oder Chat und Zwangsverheiratung.

Von sexueller Belästigung spricht man, wenn jemand Sie bedrängt, anmacht, anzügliche oder sexistische Kommentare über Sie macht oder Sie anzüglich gegen Ihren Willen berührt. Manchmal sind die Übergänge zu sexualisierter Gewalt fließend.
Leider ist nicht jede Art der sexuellen Gewalt strafbar, aber jede sexuelle Gewalt ist verletzend.

Zu den schweren Formen der strafbaren sexualisierten Gewalt gehört Vergewaltigung. Die Angst vor sexualisierter Gewalt und auch die Versuche von Frauen, sich davor zu schützen, orientieren sich fast immer am „plötzlich auftauchenden Fremden“. Bei den meisten Vergewaltigungen kommt der Täter allerdings aus dem eigenen sozialen Umfeld. Dazu gehören enge Familienmitglieder, Verwandte, Freunde und Bekannte. Auch erzwungener Geschlechtsverkehr in der Partnerschaft ist eine Vergewaltigung und damit strafbar. Die Beziehung zum Täter macht es für Opfer oft sehr schwer, über die Tat zu sprechen, weswegen es häufig nicht zu einer Anzeige kommt.

Eine Vergewaltigung ist ein traumatisches Erlebnis und eine absolute Grenzverletzung. Die Folgen können sein, neben dem oft lange anhaltenden körperlichen Schmerz: Angst, Empfindungen wie Ekel und Scham, Gefühle der Wertlosigkeit und Misstrauen, Ohnmacht, Störungen der Sexualität und Partnerschaftsprobleme, Ablehnung des eigenen Körpers, selbstdestruktives Verhalten, Selbstmord(versuche), emotionaler Rückzug und Isolation, Alkohol und Drogenmissbrauch, Angstzustände, Albträume und Dissoziationen (das Gefühl außerhalb des eigenen Körpers zu sein).

Deswegen ist eine wirksame Verarbeitung ohne professionelle Hilfe kaum möglich. Oft fühlen sich Frauen mitverantwortlich und glauben, eine Situation falsch eingeschätzt oder Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen zu haben. Aber lassen Sie nicht verunsichern und quälen Sie sich nicht mit Schuldgefühlen. Sie trifft nicht die Schuld. Die Schuld hat allein der Täter!

Was können Sie nach einer Vergewaltigung tun?

Den Täter anzuzeigen ist die einzige Möglichkeit, eine gerichtliche Bestrafung zu erwirken. Zudem kann es ein wichtiger Schritt für Sie sein zur aktiven Verarbeitung und Gegenwehr. Es kann andere Frauen schützen, auch Opfer desselben Täters zu werden. Es erleichtert das Geltendmachen von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz und verbessert ihre Ausgangslage für Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen an den Täter.

Wenn Sie sich zu einer Anzeige entschließen, ist es sinnvoll, dies so schnell wie möglich zu tun. Das erhöht die Chance den Täter schnellstmöglich zu fassen und ihm die Tat nachzuweisen. Zudem gilt ein langer Zeitabstand zwischen Tat und Verurteilung als strafmildernd für den Täter.

Für die Anzeige können Sie sich von einer Rechtsanwältin rechtlich beraten lassen. Im Kreis Gütersloh sind speziell geschulte Sachbearbeiter*innen für die Verfolgung von Sexualstraftaten zuständig. Wenden Sie sich hierfür an das Kriminalkommissariat 1 in Gütersloh. Bei der Anzeigenerstattung direkt nach der Tat wird die Polizei Sie zu einer ärztlichen Untersuchung ins Krankenhaus begleiten, um Spuren und Beweise zu sichern.

Was ist, wenn Sie noch keine Anzeige erstatten möchten?

Es kann passieren, dass eine Frau nach der Tat Angst vor einer Anzeigenerstattung hat oder auf Grund der Traumatisierung nicht in der Lage ist, zeitnah eine Entscheidung zu treffen.

Lassen Sie sich trotzdem ärztlich untersuchen, treffen Sie Gesundheitsschutzmaßnahmen und sichern Sie Beweise!
Nachträgliche Schutzimpfungen sind oft direkt nach der Tat noch möglich. Die Pille-danach kann eine ungewollte Schwangerschaft noch 72 Stunden nach der Tat verhindern.

Anonyme Spurensicherung

Für den Beweis der Tat ist eine sofortige ärztliche Untersuchung unmittelbar nach der Tat von großer Bedeutung für ein späteres Strafverfahren.
Sie können sich im Städtischen Klinikum Gütersloh, im Sankt-Elisabeth-Hospital Gütersloh oder in der Frauenklinik des Städtischen Krankenhauses Bielefeld-Mitte untersuchen lassen. Die Klinik bietet an, die Untersuchungsergebnisse für ein späteres Verfahren zu sichern. Wenn es irgendwie möglich ist, waschen Sie sich bis zur Untersuchung nicht, da dann wichtige Spuren vernichtet werden könnte. Gesicherte Spuren können auch noch Jahre später einen Unbekannten Täter identifizieren.

Für die ärztliche Untersuchung brauchen Sie nur eine Krankenversicherungskarte. Die Untersuchung ist vertraulich, das Krankenhaus darf auch der Krankenkasse keine Auskunft geben. Die Spuren (an z.B. Kleidung oder DNA Spuren am Körper) und der Untersuchungsbericht verbleiben im Krankenhaus und werden dort für Sie gelagert. Das Verfahren ist für Sie kostenlos. Wenn Sie sich später dazu entscheiden, eine Strafanzeige zu machen, informieren Sie die Polizei über die anonyme Spurensicherung. Die Polizei kümmert sich anschließend um Beweise. Die Spuren werden nach 10 Jahren vernichtet.

Holen Sie sich Hilfe in unserer Beratungsstelle, wenn Sie weitere Fragen haben oder wenn Sie das Erlebte verarbeiten wollen. Die Beratungsgespräche sind kostenfrei und vertraulich.

Psychische Gewalt passiert oft heimlich. Im Gegensatz zur physischen Gewalt kann man bei der psychischen Gewalt keine Verletzungen sehen und die Gewalt ist so weniger sichtbar.

Täter, die psychische Gewalt ausüben, manipulieren, sind passiv-aggressiv und gehen meist strategisch vor. Psychische Gewalt beginnt oft als schleichender Prozess und ist auch von Außenstehenden schwer zu erkennen. Oft greifen verschiedene Gewaltformen ineinander über, psychische Gewalt geht beispielsweise oft mit Stalking einher. Sehr häufig wird psychische Gewalt von Partnern, Ex-Partnern oder Familienmitgliedern ausgelöst. Entgegen geltender Vorstellungen sind die Täter oft Männer. Psychische Gewalt geschieht deswegen oft im Rahmen von häuslicher Gewalt.
Je länger Frauen psychischer Gewalt ausgesetzt sind, desto größer werden die Selbstzweifel. Der Täter redet dem Opfer ein, dass sie alles verdient hat, dass es ihre Schuld sei und es in ihrer eigenen Verantwortung liegt, dass die Beziehung nicht zufriedenstellend läuft. Sein Verhalten sei nur die Reaktion auf ihr fehlerhaftes Verhalten.

Zur psychischen Gewalt gehört:

  • Lügen
  • Stehengelassen werden
  • Bloßstellen
  • Lustig machen
  • Verletzung der Gefühle
  • Beleidigen
  • Schlecht über Jemanden zu sprechen
  • Betrügen
  • Ständiges Kritisieren
  • Isolieren
  • Bevormundung
  • Respektlosigkeit
  • Verurteilung
  • Beleidigende „Witze“
  • Drohungen
  • Mobbing
  • Verbale Erniedrigung

Psychische Gewalt tritt in vielen Facetten auf. Manchmal ist sie sehr subtil und wechselt sich ab mit fürsorglichem und liebevollem Verhalten. Das führt oft zu falschen Hoffnungen, was es für Frauen schwer macht, sich vom Täter zu lösen.

Was können Sie tun?

Es gibt keine akzeptable Begründung oder Entschuldigung für Gewalt. Egal wie sehr der Täter seine Liebe beteuert, das ist keine Liebe. Psychische Gewalt muss nicht ausgehalten werden. Sie müssen nicht beim Täter bleiben. Melden Sie sich bei uns und wir finden gemeinsam mit Ihnen einen Ausweg.

Häusliche Gewalt umfasst alle Formen psychischer, physischer und sexueller Gewalt zwischen Beziehungspartnern, die, zumeist, in häuslicher Gemeinschaft leben.

Ihr Partner:

  • Beleidigt Sie und macht Sie bei Freunden oder Familienmitgliedern schlecht?
  • Verbietet Ihnen, das Haus zu verlassen?
  • Verhindert den Kontakt zwischen Ihren Freunden oder Familienmitgliedern?
  • Kontrolliert Ihre Finanzen?
  • Droht damit sich selbst oder Menschen, die Ihnen etwas bedeuten, zu verletzen?
  • Wird schnell wütend und rastet aus?
  • Schlägt, stößt oder schubst Sie?
  • Zwingt Sie zu Sex?
  • Manipuliert Sie?
  • Verfolgt, belästigt oder terrorisiert Sie?

All dies sind Formen von Gewalt. Jede vierte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt in einer Beziehung. Der häufigste Schauplatz von Gewalt gegen Frauen sind die heimischen vier Wände. Oft sprechen sie aus Scham oder Angst mit niemanden darüber und erleiden jahrelang seelische und körperliche Misshandlungen. Viele geben sich selbst die Schuld am gewalttätigen Verhalten des Partners/der Partnerin. Deshalb fällt es vielen Frauen schwer, sich aus der Gewaltbeziehung zu befreien.
Dabei liegt die Verantwortung für die Ausübung von Gewalt immer beim Täter.

Was können Sie tun?

Sie haben ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt! Das Gewaltschutzgesetz stärkt Ihre Rechte, ein gewaltfreies Leben für sich (und Ihre Kinder) durchzusetzen.

Was können Sie in einer akuten Gefahrensituation tun?

Wenn Sie selbst angegriffen werden oder mitbekommen, dass gegen eine andere Person Gewalt angewendet wird, rufen Sie die Polizei! Teilen Sie der Polizei mit, durch wen und wodurch Sie akut gefährdet sind, ob Sie oder andere verletzt sind, ob weiterhin Gefahr droht und ob der Täter Waffen besitzt.

Bringen Sie sich in Sicherheit, während Sie auf die Polizei warten. Gehen Sie zu einer Freundin, in ein Geschäft oder sichern Sie sich in Ihrer eigenen Wohnung.

Die Polizei wird zu Ihrem Schutz tätig und leitet die Strafverfolgung des Täters ein. Gewalttaten im häuslichen Umfeld sind genauso zu bewerten wie Straftaten außerhalb des privaten Raumes!

Was passiert im Anschluss?

Die Polizei wird Sie und ihren Partner einzeln befragen. Versuchen Sie das Geschehene genau wiederzugeben. Berichten Sie auch über nicht sichtbare und/oder frühere Verletzungen durch den selben Täter. Benennen Sie, wenn möglich, Zeuginnen und Zeugen. Besteht weiterhin eine gegenwärtige Gefahr, wird die Polizei einen Wohnungsverweis für den Täter aussprechen. Diese gilt, in der Regel, 10 Tage. In dieser Zeit können Sie beim Amtsgericht den Antrag auf Zuweisung der Wohnung oder andere Schutzanordnungen stellen.

Wenn Sie sich zuhause nicht mehr sicher fühlen

Fühlen Sie sich trotz der Wohnungsverweisung nicht sicher, gibt es die Möglichkeit, zeitweise in einem Frauenhaus unterzukommen. Auch Ihre Kinder können selbstverständlich mitkommen. Die Polizei oder die Frauenberatungsstelle Gütersloh bzw. das Frauenhaus Gütersloh hilft Ihnen hier gerne weiter.

Wenn Sie weiterhin oder noch mit dem Täter/ der Täterin zusammenleben

Gewalttaten in Beziehungen gehören leider immer noch zum Alltag von Frauen. Wenn Sie Angst in einer Situation spüren, verdrängen Sie dieses Gefühl nicht. Sie ist ein Warnsignal. Rufen Sie die Polizei lieber einmal zu oft als einmal zu wenig an. Lassen Sie sich nicht von Ihrem Umfeld isolieren und pflegen Sie Kontakte zur Nachbarschaft, Freundinnen oder der Familie. Verlassen Sie die Wohnung, wenn Sie befürchten, dass ihr Partner gewalttätig werden könnte. Lernen Sie die Telefonnummern der Polizei, Notruf, Frauenhaus, Nachbarn, Freundinnen auswendig. Informieren Sie vertraute Menschen über Ihre Situation. Heben Sie wichtige Dokumente auf und legen Sie Geld beiseite, falls Sie fliehen müssen. Halten Sie regelmäßig Kontakt zu einer Beratungsstelle, einem Notruf oder einem Frauenhaus.

Häusliche Gewalt zieht sich durch alle Schichten und sozialen Milieus. Ein wichtiger Beitrag zum Schutz bei häuslicher Gewalt ist das Gewaltschutzgesetz. Nach § 1 Absatz 1 GewSchG kann es dem Täter verboten werden Ihre Wohnung/Ihr Haus für bis zu 10 Tage zu betreten, Verbindung zu Ihnen aufzunehmen oder sich Ihnen zu nähern. Auch bei einer gemeinsamen Wohnung haben Sie das Recht darauf diese zur alleinigen Nutzung zugewiesen zu bekommen. Diese Anordnung können Gerichte auch treffen, wen (noch) keine Gewalttat vorlag, der Täter Ihnen aber Gewalt angedroht hat. Das Gewaltschutzgesetz umfasst auch Fälle von Stalking, also unzumutbare Belästigung oder Nachstellung. Verstößt der Täter gegen diese Auflage, können Gerichte eine Ordnungsgeldstrafe oder eine Ordnungshaft/Freiheitsstrafe verhängen.

In diesen 10 Tagen können Sie überlegen, ob Sie zivilrechtliche Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen wollen. Wenn Sie diese in Anspruch nehmen möchten, können Sie bei Gericht (auch per Eilverfahren) unter anderem Schutzanordnungen (jegliche Form des Kontaktes wird dem Täter untersagt; jeder Verstoß bedeutet eine Straftat) oder eine zunächst befristete Zuweisung der Wohnung beantragen.

Es ist sehr sinnvoll, sich in dieser Zeit rechtlichen Beistand zu holen. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen!

Digitale Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Durch digitale Medien können Menschen aber auch gezielt beleidigt, isoliert, beschimpft, erpresst und bedroht werden. Das nennt sich digitale Gewalt. Richtet sich diese Gewalt konkret immer wieder auf eine Person, so spricht man von Cybermobbing oder Cyberstalking. Digitale Gewalt kann schnell passieren, denn die Täter agieren von daheim und sind im Netz anonym.

Digitale Gewalt ist:

  • Wenn jemand ungefragt ein Bild von Ihnen ins Netz stellt
  • Wenn jemand Ihre Nachrichten auf dem Smartphone ohne Ihr Einverständnis liest
  • Wenn jemand Nacktbilder von Ihnen weiterleitet, obwohl diese nicht für andere bestimmt waren
  • … und Sie mit diesen Bildern bedroht oder erpresst
  • Wenn jemand sogenannte Spionage-Software auf Ihrem Handy installiert hat und sie damit ausspionieren kann
  • Wenn jemand über soziale Medien Gerüchte über Sie verbreitet
  • Wenn jemand sexistische oder rassistische Kommentare macht
  • Wenn jemand Ihnen ungefragt Nacktbilder schickt
  • Wenn jemand falsche Behauptungen unter Ihrem Namen verbreitet

Wie können Sie sich schützen?

Überlegen Sie sich genau, welche Bilder Sie mit wem teilen und ob Sie dieser Person vertrauen können. Nutzen Sie sichere Passwörter und bewahren Sie diese an einem Ort auf, den nur Sie kennen. Loggen Sie sich immer aus Konten und Apps aus. Prüfen Sie ihre Privatsphäre-Einstellungen auf Ihrem Smartphone. Schalten sie das GPS-Signal an Ihrem Handy so viel wie möglich aus, damit niemand Ihren Standort ermitteln kann. Speichern Sie keine sensiblen Daten auf Ihrem Smartphone. Melden Sie unangemessene Inhalte auf Facebook, Instagram, etc.

Wenn jemand Sie mit Fotos von Ihnen erpresst oder nötigt, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor (§184 StGB). Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung, Stalking oder Nötigung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bedeuten (§185, 186, 187, 238, 240, 241, 214 StGB).

Digitale Gewalt ist nichts, womit Sie alleine fertig werden müssen. Sprechen Sie mit jemandem, dem Sie vertrauen oder melden Sie sich bei uns. Es gibt viele Wege persönlich, technisch oder rechtlich gegen digitale Gewalt vorzugehen. Ins Internet gestellte Dateien und Aufnahmen können gelöscht, die Weiterverbreitung verhindert, die IP-Adresse des verwendeten PCs herausgefunden und Geräte beschlagnahmt werden.

Speichern Sie alle Videos, Aufnahmen, Nachrichten, Protokolle, Nachrichten und Posts, die du erhalten hast. Dies sind wichtige Beweismittel.
Niemand hat das Recht, Ihnen Gewalt anzutun – auch nicht in digitaler Form!

Stalking kommt aus dem Englischen und bedeutet „nachstellen“ oder „sich anpirschen“. Die Nachstellungen und die Belästigungen erstrecken sich oft über einen langen Zeitraum. Meistens sind die Opfer weiblich, die Täter überwiegend Männer. Stalking kann in seiner Intensität und Häufigkeit zunehmen und was vielleicht erst harmlos begann, wird schnell zu Psychoterror. Stalker kann jede( r ) sein: (Ex-)Partner, Bekannte, Nachbarn, Arbeitskollegen oder auch völlig Fremde. Stalker wollen den Alltag ihres Opfers dominieren und Macht und Kontrolle ausüben. Sie drängen sich auf, schüchtern ein, erregen Furcht, treibe in die Enge, haben einen verzerrten Blick auf die Realität und suchen die Schuld oft beim Opfer.

Formen von Stalking können sein:

  • Anrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit
  • Auflauern
  • Bombadieren mit SMS, Briefen oder Mails
  • Verfolgen der Opfer zu Fuß oder mit dem Auto
  • Unerwünschte Warenlieferungen bestellen
  • Unangebrachte Geschenke schicken
  • Sachbeschädigung
  • Eindringen in die Wohnung
  • Bedrohung des Opfers
  • Gewalttätige Übergriffe
  • Beleidigung

Was können Sie tun?

Wenn Sie Opfer von Stalking-Übergriffen geworden sind, sollten Sie frühzeitig gegen die Belästigung vorgehen und sich Hilfe suchen. Stalking hat nichts mit Liebe oder Zuneigung zu tun. Den Tätern geht es ausschließlich um Macht und Kontrolle.

Dokumentieren Sie das Geschehene, bewahren Sie alles auf, was der Stalker schickt oder mitteilt. Legen Sie Mails und Briefe ungelesen beiseite, aber schmeißen Sie sie nicht weg. Diese können als Beweismittel vor Gericht dienen. Sagen Sie dem Stalker unmissverständlich, am besten unter Zeugen, dass Sie nichts mit ihm zu tun haben wollen. Ignorieren Sie ihn dann völlig, alles andere könnte dazu führen, dass er sich intensiver um Sie bemüht. Zeichnen Sie seine Anrufe auf. Sperren Sie seine Telefonnummer. Informieren Sie Ihre Freunde, Familie, Arbeitgeber, Kollegen und Bekannte. Alarmieren Sie die Polizei, wenn Sie von dem Stalker konkret bedroht werden. Lassen Sie sich über rechtliche Schritte beraten. Erwirken Sie beim Amtsgericht ein Kontaktverbot gegen den Stalker. Erstatten Sie Strafanzeige bei der nächstgelegenen Polizeistelle.

Das Thema K.O.-Tropfen wird in den letzten Jahren immer wieder in den Medien aufgegriffen.

In Beratungsstellen gibt es Anfragen von Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben und vermuten, dass ihnen vorher sogenannte K.O.-Tropfen verabreicht wurden.

Da der Nachweis dieser Substanzen nur sehr kurze Zeit möglich ist, bleibt es für die Frauen meist ungeklärt, ob sie mit ihrer Vermutung Recht haben oder nicht. In K.O.-Tropfen stecken unterschiedliche Substanzen, die zu Benommenheit und Bewusstlosigkeit führen können – einen also K.O. machen. K.O. Tropfen kann man nicht sehen, riechen oder herausschmecken. Es ist also unmöglich, sie im Getränk zu bemerken. K.O.-Tropfen werden von Tätern gezielt in offen stehende Getränke von Frauen geschüttet. Dies geschieht meistens auf Parties oder Festen, auch im privaten Rahmen.

Wie wirken K.O.-Tropfen?

Direkt nach der Einnahme von K.O.-Tropfen merken betroffenen Frauen meist nur, dass ihnen übel und schwindlig wird. Sie vermuten häufig, dass dies die Wirkung des Alkohols ist, obwohl sie bis dahin dachten, gar nicht so viel getrunken zu haben. Zu Beginn wirken die Substanzen euphorisierend; Frauen können plötzlich „aufdrehen“ und heftig flirten, und Begleitpersonen nehmen bei den Betroffenen manchmal eine ungewohnte Kontaktbereitschaft bis hin zu sexualisiertem Verhalten wahr.
Bereits vor dem Verlust des Bewusstseins sind die Frauen durch die Wirkung der K.O.- Tropfen schon willenlos und sehr leicht manipulierbar.
Trotzdem können sie dann noch eine Zeit lang normal reden und sich bewegen und ihre Freundinnen oder andere Außenstehende bemerken nicht, dass sie schon einen “Blackout” haben.

Dies erklärt, warum K.O.-Tropfen in öffentlichen Räumen verabreicht werden. Dem Täter bleibt genug Zeit, mit der Frau Kontakt aufzunehmen, sich vielleicht vermeintlich hilfsbereit als Begleitung nach draußen anzubieten, um Ihr dann auf dem Parkplatz oder in einem nahe liegenden Gebüsch Gewalt anzutun. Manche Täter nutzen den Zustand der Willenlosigkeit aus und bringen die Frau an einen anderen Ort. Nach dem Erwachen aus der Bewusstlosigkeit haben die Frauen das Problem, dass sie sich gar nicht oder nur sehr bruchstückhaft erinnern können an das, was passiert ist. Manche haben nur das vage Gefühl, dass etwas Seltsames passiert ist, oder sie spüren, dass es zu einem sexuellen Übergriff gekommen ist. Manche wissen nicht mehr wann, wie und von wem sie wohin gebracht wurden. Sie wachen vielleicht an Orten auf, die sie nicht kennen und die unter Umständen auch nicht mit dem möglichen Tatort identisch sind.

Falls der Täter ein Freund oder Bekannter war, behauptet er, die Frau hätte es so gewollt und alle sexuellen Handlungen seien einvernehmlich geschehen.
Da die Frauen sich nicht wirklich erinnern können, zweifeln sie oft an sich selbst.

Aus Angst, dass ihnen niemand glaubt oder ihnen unterstellt wird, sie hätten einfach nur zu viel getrunken, sprechen viele nicht über den „Vorfall“. Sie leben mit der bleibenden Ungewissheit und dem Erinnerungsverlust.

Wie können Frauen sich schützen?

  • das Glas nie unbeobachtet lassen, im Zweifelsfall ein neues Getränk bestellen
  • mit den Freundinnen besprechen, gegenseitig auf die Gläser zu achten
    nur Getränke annehmen, deren Weg man von der Theke an verfolgen kann
  • wenn man mit Freundinnen ausgeht, auch gemeinsam wieder nach Hause gehen
  • wenn die Freundin oder Bekannte plötzlich untypisches Verhalten zeigt, schlagartig total aufgedreht ist, wahllos auf  Männer zugeht und heftig flirtet, die Freundin im Blick behalten und nicht alleine zurücklassen
  • sich bewusstmachen, dass Täter sowohl Fremde als auch Freunde sein können
  • nicht zögern die Disco oder eine Feier zu verlassen, wenn ein unsicheres Gefühl entsteht
  • an Freundinnen oder an das Personal wenden, wenn einem in der Disco, der Kneipe oder auf einer privaten Feier plötzlich übel, schwindlig oder dämmerig wird
  • sofort eine Urinprobe (in einem verschließbaren Behälter) nehmen und sie kühl stellen
  • sofort in ein Krankenhaus gehen und/oder an die Polizei wenden

Was kann man bei einem Verdacht auf die Einnahme von K.O.-Tropfen tun?

Fahre sofort ins Krankenhaus und/oder wende dich an die Polizei (110). In Gütersloh ist es möglich, zu jeder Tages- und Nachtzeit im Städtischen Krankenhaus den Urinspiegel auf K.O.-Tropfen untersuchen zu lassen. Wenden Sie sich an der Pforte direkt an die Notfallambulanz.

Die Substanzen sind nur wenige Stunden nachweisbar, deswegen ist schnelles Handeln gefragt!

Im Krankenhaus können auch Verletzungen oder Spuren eines sexuellen Übergriffes unter ärztlicher Schweigepflicht festgestellt werden.
Mit diesen Beweismitteln können Sie eine Anzeige erstatten.

Information und Unterstützung bei allen Fragen zum Thema Anzeige, bei der Entscheidung, ob Sie anzeigen möchten oder (vorerst) nicht, erhalten Sie bei uns. Die Mitarbeiterinnen begleiten Sie auf Wunsch auch zur Polizei, zur Rechtsanwältin und zum Gerichtsverfahren.