Zu den schweren Formen der strafbaren sexualisierten Gewalt gehört Vergewaltigung. Die Angst vor sexualisierter Gewalt und auch die Versuche von Frauen, sich davor zu schützen, orientieren sich fast immer am „plötzlich auftauchenden Fremden“. Bei den meisten Vergewaltigungen kommt der Täter allerdings aus dem eigenen sozialen Umfeld. Dazu gehören enge Familienmitglieder, Verwandte, Freunde und Bekannte. Auch erzwungener Geschlechtsverkehr in der Partnerschaft ist eine Vergewaltigung und damit strafbar. Die Beziehung zum Täter macht es für Opfer oft sehr schwer, über die Tat zu sprechen, weswegen es häufig nicht zu einer Anzeige kommt.
Eine Vergewaltigung ist ein traumatisches Erlebnis und eine absolute Grenzverletzung. Die Folgen können sein, neben dem oft lange anhaltenden körperlichen Schmerz: Angst, Empfindungen wie Ekel und Scham, Gefühle der Wertlosigkeit und Misstrauen, Ohnmacht, Störungen der Sexualität und Partnerschaftsprobleme, Ablehnung des eigenen Körpers, selbstdestruktives Verhalten, Selbstmord(versuche), emotionaler Rückzug und Isolation, Alkohol und Drogenmissbrauch, Angstzustände, Albträume und Dissoziationen (das Gefühl außerhalb des eigenen Körpers zu sein).
Deswegen ist eine wirksame Verarbeitung ohne professionelle Hilfe kaum möglich. Oft fühlen sich Frauen mitverantwortlich und glauben, eine Situation falsch eingeschätzt oder Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen zu haben. Aber lassen Sie nicht verunsichern und quälen Sie sich nicht mit Schuldgefühlen. Sie trifft nicht die Schuld. Die Schuld hat allein der Täter!
Was können Sie nach einer Vergewaltigung tun?
Den Täter anzuzeigen ist die einzige Möglichkeit, eine gerichtliche Bestrafung zu erwirken. Zudem kann es ein wichtiger Schritt für Sie sein zur aktiven Verarbeitung und Gegenwehr. Es kann andere Frauen schützen, auch Opfer desselben Täters zu werden. Es erleichtert das Geltendmachen von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz und verbessert ihre Ausgangslage für Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen an den Täter.
Wenn Sie sich zu einer Anzeige entschließen, ist es sinnvoll, dies so schnell wie möglich zu tun. Das erhöht die Chance den Täter schnellstmöglich zu fassen und ihm die Tat nachzuweisen. Zudem gilt ein langer Zeitabstand zwischen Tat und Verurteilung als strafmildernd für den Täter.
Für die Anzeige können Sie sich von einer Rechtsanwältin rechtlich beraten lassen. Im Kreis Gütersloh sind speziell geschulte Sachbearbeiter*innen für die Verfolgung von Sexualstraftaten zuständig. Wenden Sie sich hierfür an das Kriminalkommissariat 1 in Gütersloh. Bei der Anzeigenerstattung direkt nach der Tat wird die Polizei Sie zu einer ärztlichen Untersuchung ins Krankenhaus begleiten, um Spuren und Beweise zu sichern.
Was ist, wenn Sie noch keine Anzeige erstatten möchten?
Es kann passieren, dass eine Frau nach der Tat Angst vor einer Anzeigenerstattung hat oder auf Grund der Traumatisierung nicht in der Lage ist, zeitnah eine Entscheidung zu treffen.
Lassen Sie sich trotzdem ärztlich untersuchen, treffen Sie Gesundheitsschutzmaßnahmen und sichern Sie Beweise!
Nachträgliche Schutzimpfungen sind oft direkt nach der Tat noch möglich. Die Pille-danach kann eine ungewollte Schwangerschaft noch 72 Stunden nach der Tat verhindern.
Anonyme Spurensicherung
Für den Beweis der Tat ist eine sofortige ärztliche Untersuchung unmittelbar nach der Tat von großer Bedeutung für ein späteres Strafverfahren.
Sie können sich im Städtischen Klinikum Gütersloh, im Sankt-Elisabeth-Hospital Gütersloh oder in der Frauenklinik des Städtischen Krankenhauses Bielefeld-Mitte untersuchen lassen. Die Klinik bietet an, die Untersuchungsergebnisse für ein späteres Verfahren zu sichern. Wenn es irgendwie möglich ist, waschen Sie sich bis zur Untersuchung nicht, da dann wichtige Spuren vernichtet werden könnte. Gesicherte Spuren können auch noch Jahre später einen Unbekannten Täter identifizieren.
Für die ärztliche Untersuchung brauchen Sie nur eine Krankenversicherungskarte. Die Untersuchung ist vertraulich, das Krankenhaus darf auch der Krankenkasse keine Auskunft geben. Die Spuren (an z.B. Kleidung oder DNA Spuren am Körper) und der Untersuchungsbericht verbleiben im Krankenhaus und werden dort für Sie gelagert. Das Verfahren ist für Sie kostenlos. Wenn Sie sich später dazu entscheiden, eine Strafanzeige zu machen, informieren Sie die Polizei über die anonyme Spurensicherung. Die Polizei kümmert sich anschließend um Beweise. Die Spuren werden nach 10 Jahren vernichtet.
Holen Sie sich Hilfe in unserer Beratungsstelle, wenn Sie weitere Fragen haben oder wenn Sie das Erlebte verarbeiten wollen. Die Beratungsgespräche sind kostenfrei und vertraulich.