Wenn dir sexuelle Gewalt passiert ist
Zum Beispiel:
Jemand hat dich zum Sex gezwungen.
Oder jemand hat dich angefasst.
Das ist wichtig:
Niemand darf dich gegen deinen Willen
- anfassen,
- küssen oder
- Sex mit dir haben.

Der Täter hat die Verantwortung.
Du hast keine Verantwortung dafür.
Jemand hat dich zum Sex gezwungen.
Geh am besten gleich zu einer Ärztin oder einem Arzt.
Der Arzt untersucht dich und versorgt dich.

Sexuelle Gewalt verletzt deinen Körper und deine Seele.
Nach sexueller Gewalt kann es sein,
dass du dich komisch fühlst,
dass dein Körper weh tut,
dass du ganz durcheinander bist,
dass du denkst, du bist schuld.

Wenn dir sexuelle Gewalt passiert ist,
sprich mit einer vertrauten Person.
Oder mit einer Frau aus der Fach-Stelle
gegen sexuelle Gewalt.
So erreichst du die Fach-Stelle:
Telefon: 05241 25021 oder
E-Mail: frauenberatung-gt@frauen4frauen.de

Bleib nicht allein!
Das sind deine Rechte
Das kannst du machen,
wenn dir sexuelle Gewalt passiert ist:
Du kannst den Täter bei der Polizei anzeigen.
Dann kann der Täter bestraft werden.

Du kannst dafür selber zur Polizei gehen.
Sag, dass du bei der Polizei mit einer Frau sprechen möchtest.
Du kannst auch an die Polizei schreiben.
Und den Täter schriftlich anzeigen.

Oder deine Rechts-Anwältin kann den Täter anzeigen.
Jemand hat dich zum Sex gezwungen.
Wenn Du den Täter noch nicht gleich anzeigen willst,
kannst du dich untersuchen lassen.
Das nennt man anonym Spuren sichern.

Dann melde dich schnell
in der Gewalt-Opfer-Ambulanz in Münster.
Die Telefon-Nummer ist:
02 51-83 55 151.
Sag, dass es ein Notfall ist.
Wichtig ist:
Lass dich direkt nach der Tat untersuchen.
Bitte dusche nicht und
wasche deine Kleidung nicht.

In der Gewalt-Opfer-Ambulanz untersuchen
Fach-Leute deine Kleidung und dich selbst.
Die Fach-Leute schreiben auf:
Diese Verletzungen hast du.
Diese Spuren von Gewalt sind an dir und
an deiner Kleidung.
Das ist kostenlos.
Du musst deinen Namen nicht sagen.
Du bekommst eine Kenn-Nummer.
Dazu sagt man: Anonym Spuren sichern.
Danach kannst du selber bestimmen,
ob du den Täter anzeigst.
Und wann du ihn anzeigst.
Die Gewalt-Schutz-Ambulanz bewahrt
die Spuren 10 Jahre lang auf.

Das passiert, wenn du den Täter
angezeigt hast:
Wenn Du den Täter angezeigt hast,
beginnt ein Straf-Verfahren.

Dabei kann dich eine Beraterin
unterstützen und begleiten.
Diese Begleitung heißt:
Prozess-Begleitung.
In schwerer Sprache heißt es:
Psycho-soziale Prozess-Begleitung.
Die Prozess-Begleiterinnen sind
besonders ausgebildet.
Sie dürfen dich zur Polizei,
zum Rechtsanwalt und zum Gericht begleiten.

Wichtig!
Die Prozess-Begleiterin kann nicht für dich sprechen.
Sie kann dich nicht beraten.
Das dürfen nur Rechts-Anwältinnen.
Die Frauen in der Fach-Stelle beraten dich.
Sie sagen, wie es weitergeht.
Sie informieren dich.
Sie beantworten alle deine Fragen.
Wenn du eine Prozess-Begleiterin möchtest:
Die Beraterinnen helfen dir, sie zu finden.

Wichtige Adressen:
Anonyme Spuren-Sicherung
Klinikum Gütersloh
Reckenberger Str. 19
3332 Gütersloh
Telefon: 05241 8300
Sankt-Elisabeth-Hospital
Stadtring Kattenstroth 130
33332 Gütersloh
Telefon: 05241 5070
Sprechzeiten:
Dienstag von 10:00 – 11:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 – 15:00 Uhr
Freitag von 14:00 – 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Polizeilicher Opferschutz
Telefon: 05241 869-1870
E-Mail: opferschutz.guetersloh@polizei.nrw.de
Wichtige Adressen:
Frauen-Beratungs-Stelle
Fach-Stelle gegen sexualisierte Gewalt
Münsterstraße 17
33330 Gütersloh
Telefon: 05241 25021
Internet: www.frauenberatung-fachstelle-guetersloh.de
E-Mail: frauenberatung-gt@frauen4frauen.de
Notruf von der Polizei: Telefon 110
Notruf Rettungsdienst: Telefon 112
Bundeshilfetelefon
abends und nachts

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Übersetzt und geprüft auf Leichte Sprache Holtz & Faust, Münster
Leichte Sprache Bilder: Reinhild Kassing